Was versteht man unter Pflegegrad?
In Deutschland zeigt der Pflegegrad, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und wie viel Unterstützung er braucht. Es gibt fünf Stufen:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Diese Einstufung bestimmt, wie viel Geld und Sachleistungen die Pflegeversicherung zahlt (z.B. für ambulante Pflege, Pflegedienst oder Pflegegeld).
Pflegesachleistungen – Leistungen für Pflegedienst/ambulante Pflege
Bei Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Die Summen können kombiniert oder anteilig als Pflegegeld genutzt werden.
Stand: 2025
Beispiel: Wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen im Wert von 800€ abrechnet und sie Pflegegrad 3 hast (1497€ Leistung), bleiben noch 697€ übrig, die du ggf. als kombinierte Leistung oder Pflegegeld nutzen kannst.
Bitte beachten Sie aber folgendes:
Diese Beträge sind Maximalbeträge, die von der Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden; sie werden nicht ausgezahlt.
Für Pflegegrad 1 gibt es keinen direkten Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber den Entlastungsbetrag (bis zu 131 € pro Monat) für zusätzliche Unterstützungsangebote.
Die tatsächliche Abrechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsumfang im Monat
Kostenübername Pflege(SGB V, SGB XI, Entlastungsbetrag)
Wie wird der jeweilige Pflegegrad finanziert?
In Deutschland übernimmt die Pflegeversicherung (je nach Pflegegrad) die Kosten für viele dieser Leistungen, wenn der Pflegedienst zugelassen ist.
Der Pflegegrad wird vorab durch ein Gutachten des medizinischen Dienstes ermittelt.
